Beatrice Moretto

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung am 4. Dezember 2026, 19 Uhr

Logo Mühleberg (Foto: Beatrice Moretto)

 
 
 
  
Freitag, 4. Dezember 2026
19.00 Uhr im Kirchenzentrum

(Gemeinschaftsraum, Buchstrasse 8, 3203 Mühleberg)
 
 
 
 
 
 
 
Traktandenliste
 
1. Wahl des Stimmenzählenden

2. Genehmigung Budget 2027 und Kirchensteueranlage von 0.19 Einheiten

3. Wahlen:
    3.1  Demissionen

    3.2.  Wiederwahlen

    3.3  Neuwahlen
              Kirche mitgestalten. Verantwortung übernehmen. Zukunft prägen.
              Die Kirchgemeinde Mühleberg lebt vom Engagement ihrer Mitglieder.
              Wir suchen Menschen, die Freude daran haben, ihre Ideen einzubringen,
              gemeinsam Entscheidungen zu treffen und die Zukunft unserer Kirchgemeinde
              aktiv mitzugestalten.
              Möchten Sie sich engagieren und im Kirchgemeinderat mitwirken?
              Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
              Weitere Informationen an der Kirchgemeindeversammlung oder
              » https://www.ref-muehleberg.ch/kirchgemeinderat

4. Aus dem Pfarramt und Sozialdiakonie
    - Jahresrückblick und Ausblick

5. Verschiedenes
    5.1.  aus der Kirchen Region
    5.2.  aus dem Kirchenbezirk Bern Mittelland Nord
    5.3.  aus der » Synode

Im Anschluss an die Versammlung lädt der Kirchgemeinderat alle Anwesenden
herzlich zu einem Apéro ein
.

Folgende Dokumente liegen nach der Verabschiedung durch den Kirchgemeinderat
ab 5.11.2026 bis 4.12.2026 offen zur Einsichtnahme in der Kirche und im Sekretariat
der Kirchgemeinde Mühleberg (Buchstrasse 8, Kirchenzentrum, OG) während dessen Öffnungszeiten auf:

Auflage zu Traktandum 2:
Budget 2027:
- Erfolgsrechnung nach Sachgruppen
- Investitionsrechnung

Kontakt für Anfragen: ,
Finanzverwalterin Kirchgemeinde Mühleberg

Die Einladung mit Auflistung der og. Traktanden wird ordentlich publiziert am:
DO, 5. November und DO, 3. Dezember,
Amtsanzeiger Laupen No. 45 und 49/2026, sowie
ab DO, 5.11. bis und mit FR, 4.12.2026 auf » www.ref-muehleberg.ch.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Versammlung ist öffentlich. Das Stimmrecht richtet sich nach Art. 5 des » Organisationsreglements der Kirchgemeinde Mühleberg.


Kirchgemeinderat Mühleberg
Bereitgestellt: 05.11.2026     Besuche: 3 heute, 16 Monat