Der politische Vorstoss verlangt, dass juristische Personen, also Unternehmen im Kanton Bern, keine obligatorischen Kirchensteuern mehr entrichten müssen.
Die Steuerbeiträge der juristischen Personen sind ein wesentlicher Teil der Einnahmen, die vor allem den einzelnen Kirchgemeinden zu Gute kommen. Damit werden heute soziale und gemeinnützige Angebote finanziert. Hier gehören unter anderem auch Aktivitäten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, sowie caritative Tätigkeiten dazu. In der verlinkten Broschüre (siehe unten) wird dies anschaulich erläutert.
Gerne laden wir Euch ein, mit uns darüber in Kontakt zu kommen und freuen uns, von Ihnen zu hören!
Im Namen vom Kirchgemeinderat Mühleberg
Hans Rothen, Präsident
» Kirchgemeinderat Mühleberg
» Kirche ist mehr als du glaubst!" - 18 Argumente, weshalb die Kirchensteuer der juristischen Personen im Kanton Bern beizubehalten ist.