Beatrice Moretto

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung am DO, 21. Mai 2026, 19 Uhr, Kirchenzentrum

Logo Mühleberg (Foto: Beatrice Moretto)

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 Donnerstag, 21. Mai 2026
19.00 Uhr im Kirchenzentrum Mühleberg

(Buchstrasse 8, 3203 Mühleberg)
 
 
Traktandenliste
 
1. Wahl des Stimmenzählenden

2. Jahresrechnung 2025 nach HRM2
    2.1. Nachkredite
    2.2. Jahresrechnung 2025; Genehmigung

3. Mitteilungen aus dem Pfarramt und Sozialdiakonie
    3.1. Information zu den Neuerungen
    „Kirchliche Arbeit mit jungen Menschen 0 – 25 jährig“

4. Verschiedenes
    4.1. Berichterstattung der Datenschutzaufsichtsstelle KDSG Art. 33
    4.2. Informationen
        4.2.1. aus der Kirchen Region
        4.2.2. aus dem Kirchenbezirk Bern Mittelland Nord
        4.2.3. aus der Synode

Zu Traktandum 2:
Folgende Dokumente liegen ab 23.4.2026 bis 21.5.2026 offen zur Einsichtnahme in der Kirche und im Sekretariat der Kirchgemeinde Mühleberg (Buchstrasse 8, Kirchenzentrum, 1. OG) während dessen Öffnungszeiten dienstags bis freitags, 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr auf:

• Jahresrechnung der Kirchgemeinde 2025 nach HRM2
(Auszug bestehend aus Jahresergebnis Sachgruppen / Ergebnisse Funktionen /
Nachkredittabelle / Bilanz)

Kontakt für Anfragen: ,
Administration Kirchgemeinde Mühleberg.

Die Einladung mit Auflistung der og. Traktanden wurde ordentlich publiziert am:
DO, 23. April und DO, 21. Mai 2026:
Amtsanzeiger Laupen No. 17 und 21/2026, sowie
ab DO, 23. April bis und mit DO, 21. Mai 2026 auf » www.ref-muehleberg

Im Anschluss ladet der Kirchgemeinderat alle Teilnehmenden zum Apéro ein.

Gemäss Art. 70 Organisationsreglement (OgR) Kirchgemeinde Mühleberg ist das » Protokoll KGV vom 05.12.2025 ab 12. Dezember 2025 während 30 Tagen bis 12. Januar 2026 öffentlich aufgelegen. Zum Protokoll wurden innert der Auflage-/Rechtsmittelfrist keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Kirchgemeinderates formuliert.
Der Kirchgemeinderat hat das Protokoll in seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 genehmigt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nach-träglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Versammlung ist öffentlich. Das Stimmrecht richtet sich nach Art. 5 des Organisationsregle-ments der Kirchgemeinde Mühleberg.

Kirchgemeinderat Mühleberg
Bereitgestellt: 23.04.2026     Besuche: 3 heute