Freitag, 5. Dezember 2025
19.00 Uhr im Kirchenzentrum
(Gemeinschaftsraum, Buchstrasse 8, 3203 Mühleberg)
Traktandenliste
1. Wahl des Stimmenzählenden
2. Genehmigung Budget 2026 und Kirchensteueranlage von 0.19 Einheiten
3. Wahlen:
3.1 Neuwahlen
Mitgestalten. Mitverantworten. Mittragen.
Die Kirchgemeinde Mühleberg sucht engagierte Menschen, die sich im Kirchgemeinderat
einbringen möchten. Gestalten Sie das Leben unserer Gemeinde aktiv mit und
übernehmen Sie Verantwortung für eine lebendige Kirche!
Interessiert? Besuchen Sie die Kirchgemeindeversammlung oder informieren Sie sich unter
» https://www.ref-muehleberg.ch/kirchgemeinderat
3.2. Wiederwahlen:
- Jean-François Meuwly, Allenlüften, Revisor (4. Legislatur)
4. Information zu Instandhaltungsarbeiten Pfarrhaus
hinsichtlich Wiederbezug Dienstwohnung von Ehepaar Pfrn. Tania und Philippe Guillaume
5. Aus dem Pfarramt und Sozialdiakonie
- Jahresrückblick und Ausblick
6. Verschiedenes
6.1. aus der Kirchen Region
6.2. aus dem Kirchenbezirk Bern Mittelland Nord
6.3. aus der
» Synode
Im Anschluss ladet der Kirchgemeinderat alle Teilnehmenden zum Apéro ein.
Folgende Dokumente liegen nach der Verabschiedung durch den Kirchgemeinderat
ab 6.11.2025 bis 5.12.2025 offen zur Einsichtnahme im Sekretariat der Kirchgemeinde Mühleberg
(Buchstrasse 8, Kirchenzentrum, OG) während dessen Öffnungszeiten auf:
Auflage zu Traktandum 2:
Budget 2026:
- Erfolgsrechnung nach Sachgruppen
- Investitionsrechnung
Kontakt für Anfragen: ,
Finanzverwalterin Kirchgemeinde Mühleberg
Die Einladung mit Auflistung der og. Traktanden wird ordentlich publiziert am:
DO, 6. November und DO, 4. Dezember,
Amtsanzeiger Laupen No. 45 und 49/2025, sowie
ab DO, 6.11. bis und mit FR, 5.12.2025 auf
» www.ref-muehleberg.ch.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Versammlung ist öffentlich. Das Stimmrecht richtet sich nach Art. 5 des » Organisationsreglements der Kirchgemeinde Mühleberg.
Kirchgemeinderat Mühleberg