Donnerstag, 3. April 2025
19.30 Uhr in der Kirche
(Buchstrasse 5, 3203 Mühleberg)
Traktandum
Zustimmung zur Anstellung von Pfarrerin GUILLAUME Tania per 01.11.2025,
gemäss Art. 17, Abs. 3 des Personalreglements für die Pfarrschaft (
» PRP, KES 41.010)
Die neue Pfarrperson stellt sich vor.
Im Anschluss laden der Kirchgemeinderat und die Pfarrwahlkommission
zu einem Apéro und Austausch im neuen Gemeinschaftsraum ein
(Kirchenzentrum Buchstrasse 8, EG).
Die Einladung mit og. Traktandum wird ordentlich publiziert am:
DO, 27. Februar und DO, 27. März 2025,
Amtsanzeiger Laupen No. 9 und 13/2025, sowie
ab DO, 27.2. bis und mit DO, 3.4.2025 auf
» www.ref-muehleberg.ch
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Versammlung ist öffentlich. Das Stimmrecht richtet sich nach Art. 5 des » Organisationsreglements der Kirchgemeinde Mühleberg.
Kirchgemeinderat Mühleberg
Details siehe:
» Flyer_Einladung zur a.o. KG-Versammlung