Dienstag, 10. Dezember 2024
19.00 Uhr in der Kirche
(Buchstrasse 5, 3203 Mühleberg)
Traktandenliste
1. Wahl des Stimmenzählenden
2. Genehmigung
» Budget 2025 und Kirchensteueranlage von 0.19 Einheiten
3. Wahlen:
3.1 Neuwahlen
Gestalten Sie aktiv unsere Kirche und Gemeinschaft mit!
Die Kirchgemeinde Mühleberg bietet ein breites und vielfältiges Angebot für alle Lebens-
bereiche. Damit unsere Kirchgemeinde attraktiv bleibt, suchen wir Menschen, die bereit sind, sich im Kirchgemeinderat zu engagieren. Die Ratsarbeit ist eine vielseitige und interessante Aufgabe, die dem Gemeindewohl dient und die Solidarität fördert. Sind Sie motiviert für eine ehrenamtliche Mitarbeit, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre
Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung. Weitere Infos finden Sie unter
» https://www.ref-muehleberg.ch/kirchgemeinderat.
3.2. Wiederwahlen:
- Francisca Marthaler, Buttenried, Kirchgemeinderätin (5. Legislatur)
4. Information zum Wiederbezug nach Sanierungsarbeiten
Buchstrasse 8, 3203 Mühleberg per Februar 2025
5. Aus dem Pfarramt und Sozialdiakonie
- Jahresrückblick und Ausblick
6. Verschiedenes
6.1. aus der Kirchen Region
6.2. aus dem Kirchenbezirk Bern Mittelland Nord
6.3. aus der
» Synode
Im Anschluss ladet der Kirchgemeinderat alle Teilnehmenden zum Apéro ein.
Folgende Dokumente liegen nach der Verabschiedung durch den Kirchgemeinderat
ab 13.11.2024 bis 10.12.2024 offen zur Einsichtnahme im Sekretariat der Kirchgemeinde Mühleberg (Buchstrasse 3, Pfarrhaus) während dessen Öffnungszeiten auf:
Auflage zu Traktandum 2:
» Budget 2025:
- Erfolgsrechnung nach Sachgruppen
- Investitionsrechnung
Kontakt für Anfragen:
Finanzverwalterin Kirchgemeinde Mühleberg
Die Einladung mit Auflistung der og. Traktanden wird ordentlich publiziert am:
DO, 7. November und DO, 5. Dezember,
Amtsanzeiger Laupen No. 45 und 49/2024, sowie
ab DO, 7.11. bis und mit DI, 10.12.2024 auf
» www.ref-muehleberg.ch.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Versammlung ist öffentlich. Das Stimmrecht richtet sich nach Art. 5 des » Organisationsreglements der Kirchgemeinde Mühleberg.
Kirchgemeinderat Mühleberg